
Neue EU-Bauprodukte-Verordnung ab 2026
Ab Februar 2026 tritt eine neue EU-Bauprodukte-Verordnung in Kraft. Viele Immobilienkäufer und -verkäufer hören davon - und reagieren mit Unsicherheit.
Muss ich jetzt etwas nachweisen?
Verliert meine Immobilie an Wert?
Ist ein Verkauf oder Kauf künftig komplizierter?
Die kurze Antwort vorweg: Nein - zumindest nicht so, wie viele befürchten.
In diesem Beitrag ordne ich die neue Verordnung verständlich ein und erkläre, welche Relevanz sie für Bestandsimmobilien und Neubauten hat - und wo Entwarnung angebracht ist.
1. Was regelt die neue EU-Bauprodukte-Verordnung überhaupt?
Die EU-Bauprodukte-Verordnung richtet sich nicht an Immobilienkäufer oder -verkäufer, sondern an Hersteller von Bauprodukten wie z. B.:
- Dämmstoffe
- Fenster und Türen
- Ziegel, Beton, Baustoffe
- Haustechnische Komponenten
Ziel der Verordnung ist es, Bauprodukte innerhalb der EU einheitlich zu prüfen, zu kennzeichnen und transparenter zu machen, insbesondere im Hinblick auf:
- technische Leistungswerte,
- Sicherheit,
- Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte.
Wichtig:
Es handelt sich um eine Produkt-Verordnung, nicht um ein neues Immobilien- oder Verkaufsrecht.
2. Bestandsimmobilien: Klare Entwarnung für Käufer und Verkäufer
Keine neuen Pflichten für Eigentümer
Für bestehende Gebäude gilt eindeutig:
- Es gibt keine Nachrüst- oder Offenlegungspflichten für private Verkäufer.
- Niemand muss nachträglich prüfen, welche Bauprodukte vor 10, 20 oder 50 Jahren verbaut wurden.
- Es entstehen keine neuen gesetzlichen Anforderungen, um eine Bestandsimmobilie verkaufen zu dürfen.
Ein Haus oder eine Wohnung wird nicht plötzlich „veraltet“ oder „nicht mehr konform“, nur weil sich Produktregeln ändern.
Was sich dennoch positiv ändert
Indirekt kann die Verordnung sogar Vorteile bringen:
- Bei späteren Sanierungen stehen künftig besser vergleichbare, geprüfte Produkte zur Verfügung.
- Gutachter und Käufer können Modernisierungsmaßnahmen sachlicher und transparenter bewerten.
- Verkäufer profitieren von mehr Klarheit statt pauschaler Verunsicherung.
Fazit für Bestandsimmobilien:
Die neue Bauprodukte-Verordnung ist für den Verkauf rechtlich irrelevant - sie ändert weder Verkaufsfähigkeit noch Eigentümerpflichten.
3. Neubauimmobilien: Mehr Transparenz, aber keine neuen Käuferpflichten
Anders sieht es bei Neubauten und Projektentwicklungen aus - allerdings ebenfalls ohne Grund zur Sorge.
Was sich im Neubau verändert
- Die verwendeten Bauprodukte müssen künftig umfassender dokumentiert sein (CE-Kennzeichnung, digitale Produktinformationen).
- Bauträger und Hersteller übernehmen diese Pflichten - nicht der Käufer.
- Nachhaltigkeits- und Leistungsdaten werden transparenter und vergleichbarer.
Was Käufer nicht tun müssen
- Käufer müssen keine technischen Prüfungen durchführen.
- Es gibt keine zusätzlichen Kauf- oder Haftungsrisiken.
- Kaufverträge werden dadurch nicht komplizierter, sondern eher klarer.
Für Käufer bedeutet das:
Mehr Sicherheit und bessere Vergleichbarkeit, nicht mehr Bürokratie.
4. Warum aktuell trotzdem Unsicherheit entsteht
Viele Käufer und Verkäufer kennen ähnliche Entwicklungen aus anderen Bereichen:
- Energieausweise
- Heizungsgesetz
- Förder- und Sanierungspflichten
Die neue Bauprodukte-Verordnung wird deshalb schnell in einen Topf mit „neuen Immobilienauflagen“ geworfen - zu Unrecht.
Als Makler ist es hier entscheidend, klar zu trennen:
Produktrecht ≠ Immobilienrecht
Herstellerpflicht ≠ Verkäuferpflicht
5. Meine Rolle als Käufer- und Verkäuferberater
Gerade in Phasen regulatorischer Veränderungen suchen Menschen Orientierung.
Als Makler schaffe ich Vertrauen, indem ich:
- frühzeitig einordnen, was relevant ist und was nicht,
- emotionale Verunsicherung von rechtlichen Fakten trennen,
- Klarheit schaffen, bevor falsche Annahmen Kauf- oder Verkaufsentscheidungen blockieren.
Ein Satz, der in Gesprächen oft reicht:
„Diese Verordnung betrifft Bauprodukte - nicht den Verkauf Ihrer Immobilie.“
6. Zusammenfassung auf einen Blick
Für Bestandsimmobilien
- keine neuen Pflichten
- keine Wertminderung durch die Verordnung
- kein Handlungsbedarf für Verkäufer oder Käufer
Für Neubauten
- mehr Transparenz
- höhere Vergleichbarkeit
- Pflichten liegen bei Herstellern und Bauträgern
Für Käufer und Verkäufer insgesamt
- mehr Klarheit
- mehr Sicherheit
- kein zusätzlicher Aufwand
Fazit
Die neue EU-Bauprodukte-Verordnung ist kein Grund zur Sorge, sondern ein technisches Regelwerk im Hintergrund.
Wer informiert ist, kann gelassen bleiben - und genau dabei unterstütze ich meine Kundinnen und Kunden:
mit Einordnung, Erfahrung und einem klaren Blick auf das Wesentliche.