
Digitalisierung von Immobilienverträgen
Was Käufer und Verkäufer jetzt wissen müssen
Der Immobilienkauf in Deutschland ist sicher, aber häufig zeitaufwendig und bürokratisch. Mit dem neuen Gesetzentwurf zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, den das Bundeskabinett beschlossen hat, sollen genau diese Prozesse deutlich vereinfacht und beschleunigt werden.
Doch was bedeutet das konkret für Immobilienkäufer und Immobilienverkäufer?
Notartermin bleibt Pflicht - das ist wichtig
Eine der häufigsten Fragen vorab:
Der persönliche Notartermin bleibt weiterhin zwingend erforderlich.
Der Immobilienkaufvertrag muss nach wie vor notariell beurkundet werden. Käufer und Verkäufer erscheinen persönlich beim Notar und unterzeichnen den Vertrag. Dieser zentrale Schritt sorgt weiterhin für hohe Rechtssicherheit.
Was wird beim Immobilienkauf künftig digital?
Digitalisiert werden ausschließlich die Abläufe nach der notariellen Beurkundung, also der sogenannte Vollzug des Immobilienvertrags. Dazu zählen unter anderem:
- Kommunikation zwischen Notar, Grundbuchamt, Finanzamt und Behörden
- Anträge auf Eigentumsumschreibung im Grundbuch
- Übermittlung behördlicher Genehmigungen
- Steuerliche Anzeigen, z. B. zur Grunderwerbsteuer
Statt Papier, Post und manueller Bearbeitung sollen diese Schritte künftig elektronisch und strukturiert abgewickelt werden.
Vorteile der Digitalisierung für Immobilienkäufer
Für Käufer ergeben sich klare Vorteile:
- schnellere Bearbeitung beim Grundbuchamt
- kürzere Wartezeiten bis zur Eigentumsumschreibung
- bessere Planbarkeit bei Finanzierung und Übergabeterminen
- weniger Verzögerungen durch fehlende Unterlagen
Gerade bei finanzierten Immobilien kann eine schnellere Abwicklung auch Kosten sparen, etwa bei Bereitstellungszinsen.
Vorteile für Immobilienverkäufer
Auch Verkäufer profitieren von den neuen digitalen Prozessen:
- effizienterer Verkaufsablauf
- schnellere behördliche Genehmigungen
- weniger Rückfragen und Papieraufwand
- höhere Planungssicherheit nach Vertragsabschluss
Der gesamte Immobilienverkauf wird transparenter und besser kalkulierbar.
Ab wann gilt das neue Gesetz?
Das Gesetz befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren.
Die Einführung erfolgt schrittweise. Derzeit ist vorgesehen, dass die digitalen Prozesse spätestens ab 2027 verpflichtend genutzt werden, mit Übergangsfristen für einzelne Behörden.
Weniger Bürokratie, mehr Effizienz beim Immobilienkauf
Das neue Gesetz führt nicht zum „digitalen Immobilienkauf ohne Notar“. Stattdessen sorgt es für eine deutlich modernere und schnellere Abwicklung nach Vertragsabschluss.
Für Käufer und Verkäufer bedeutet das:
- weniger Bürokratie
- schnellere Abläufe
- mehr Transparenz und Planungssicherheit
Ein wichtiger Schritt hin zu einem zeitgemäßen Immobilienmarkt - ohne Abstriche bei der rechtlichen Sicherheit.